Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Lieferung von Biomethan wird als Lieferung von Gegenständen qualifiziert, während die Ausstellung von ökologischen Herkunftszertifikaten eine damit verbundene Dienstleistung darstellt. Im Bereich der Kohlenwasserstoffsteuer (Impuesto sobre Hidrocarburos) tritt die Steuerpflicht nicht im Moment der Auslieferung aus der Fabrik unter bestimmten Lagerbedingungen ein. Bei anderen Produkten, wie etwa Additiven, hängt die Einbeziehung in die Steuer von der Beschaffenheit und dem Verwendungszweck des Produkts ab, ohne dass quantitative Grenzen bestehen.
Die automatische Analyse konnte die Meilensteine nicht an den verfügbaren Kriterien verankern. Die Position der DGT scheint im gesamten Rechtsbestand konsistent zu sein.
Analyse auf Grundlage von 79 der 85 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 21. September 2026.