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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erben: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die von Erben, die nicht die Urheber sind, bezogenen Einkünfte aus geistigem Eigentum werden als Einkünfte aus beweglichem Kapital klassifiziert. Im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) sind nur die Verwaltungskosten und die Depotgebühren von Wertpapieren oder jene Kosten abzugsfähig, die für die Erzielung von Einkünften aus technischer Unterstützung oder Vermietung erforderlich sind. Die Verwaltungsgebühren von Organisationen wie der SGAE sind unter diesem Konzept nicht abzugsfähig.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Einkünfte aus geistigem Eigentum für Erben stabil, indem diese als Einkünfte aus beweglichem Kapital behandelt werden. Es sind keine Änderungen in der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine Wiederholung der steuerlichen Einstufung und der Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Kosten.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V0981-24 10. Mai 2024

SGAE-Verwaltungskosten bei Erbschaften von Urheberrechten nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
propiedad intelectualrendimientos del capital mobiliariogastos deduciblesherederosrendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.4LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 26.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0644-24 12. Apr. 2024

Steuerpflichten gehen mit dem Tod des Schuldners auf die Erben über

SG de Tributos
obligaciones tributariasherederoslegatariostransmisión de deudaresponsabilidad tributaria LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 39LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 42
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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