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V1741-18 18. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · período impositivo

Der Steuerzeitraum der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Steuerpflichtigen

Es wird die Frage nach der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für eine im Februar verstorbene Person aufgeworfen. Die DGT stellt klar, dass der Steuerzeitraum kürzer als ein Kalenderjahr ist und mit dem Datum des Todes endet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2018 der Mutter der Anfragenden, die im Februar desselben Jahres verstorben ist.

Die Entscheidung der DGT

Verstirbt der Steuerpflichtige an einem anderen Tag als am 31. Dezember, so ist der Veranlagungszeitraum kürzer als ein Kalenderjahr. Die Steuer wird zum Zeitpunkt des Todes fällig und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zu diesem Tag. Die Erben müssen die Steuererklärung im Jahr nach dem Todesfall innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen.

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