Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Unternehmensgruppe: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuches (Código de Comercio) schließt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 15 % für Neugründungen aus. Das Vorliegen einer Gruppe wird durch die Entscheidungs- und Kontrollunität bestimmt, selbst wenn die kontrollierende Einheit eine ausländische Gesellschaft oder eine Holdinggesellschaft ist.

Die DGT vertritt eine beständige Position, indem sie das Vorliegen einer Unternehmensgruppe an Artikel 42 des Handelsgesetzbuches knüpft. Im Laufe der Auskünfte wurde dieses Konzept angewandt, um Abzüge zu begrenzen, Grenzen für F&E+i anzuwenden und, in jüngster Zeit, um Neugründungen, die Teil von Gruppen sind, den ermäßigten Steuersatz von 15 % zu verweigern.

Wendepunkte

  1. V0596-16

    Unterscheidet zwischen dem Fehlen einer Unternehmensgruppe gemäß dem Handelsgesetzbuch und dem Vorliegen einer Verbindung gemäß Artikel 18.2 LIS (Gesellschaftsteuergesetz), was die Bewertung von Übertragungen zum Marktwert erforderlich macht.

  2. V0979-26

    Stellt fest, dass die Integration in eine Unternehmensgruppe mit einer ausländischen Einheit die Nutzung des ermäßigten Steuersatzes von 15 % für Neugründungen verhindert.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V2399-15 28. Juli 2015

Anwendung des Sonderregimes für Schifffahrtsunternehmen bei strategischer und kommerzieller Verwaltung auf Gruppenebene möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de entidades navierasgestión estratégica y comercialgrupo mercantilarrendamiento a casco desnudoactividad económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 113
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1954-15 19. Juni 2015

Verlustvortrag bei der Veräußerung von Beteiligungen innerhalb eines Unternehmenskonzerns wird bis zum Ausscheiden aus dem Konzern aufgeschoben

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscalrentas negativastransmisión de participacionesgrupo mercantileliminaciones pendientes de incorporación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0118-15 16. Jan. 2015

Berechnung der Höchstbeträge für F&E+i-Steuerabzüge unter Berücksichtigung aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por actividades de investigación y desarrolloinnovación tecnológicagrupo mercantillímite de deducciónnormativa foral TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 35TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 44.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt