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Die Anfrage befasst sich mit dem Zeitpunkt der Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Beteiligungen, die zum Ausscheiden einer Gesellschaft aus einem steuerlichen Konzern führen. Die DGT stellt klar, dass bei einer Übertragung zwischen Unternehmen desselben Konzerns der Verlust nicht im Veräußerungszeitraum verrechnet werden darf, sondern erst dann, wenn die Beteiligungen an Dritte außerhalb des Konzerns übertragen werden oder das Unternehmen den Konzern verlässt.
Cuestión planteada - Si como consecuencia de la transmisión de las participaciones de las sociedades dependientes de X se produce la exclusión o salida del grupo fiscal, debiéndose incorporar las eliminaciones de los deterioros realizados en los ejercicios anteriores. En concreto, período impositivo en el que deben realizarse las incorporaciones.
Si la transmisión de participaciones ocurre entre entidades del mismo grupo mercantil, las rentas negativas no se integran en el periodo de la transmisión según el artículo 19.11 del TRLIS. Esta integración se difiere hasta que los valores se transmitan a terceros ajenos al grupo o la entidad transmitente o adquirente dejen de formar parte del mismo. En el caso de una fusión dentro del mismo grupo, no se considera extinción de la entidad transmitida, por lo que no se activa la integración de la renta negativa diferida.
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