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V0596-16 12. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidades vinculadas

Die Unternehmen A und F sind durch Verwandtschaft verbunden, bilden jedoch keinen Firmenverbund

Es wurde angefragt, ob zwei Gesellschaften als verbundene Unternehmen gelten, um die steuerliche Behandlung einer Geschäftsübertragung zu bestimmen. Die DGT stellt fest, dass trotz fehlender Zugehörigkeit zu einem selben Firmenverbund eine Verbindung durch die Beteiligung derselben Gesellschafter besteht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die Gesellschaften A und F im Sinne des LIS nahestehende Unternehmen sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Einheiten A und F unterliegen keiner gemeinsamen Entscheidungseinheit zur Bildung eines Unternehmensverbundes gemäß dem Handelsgesetzbuch. Da sie jedoch unter die Annahme der nahestehenden Beziehung gemäß Artikel 18.2 Buchstabe g) des LIS fallen, muss die Geschäftsübertragung zu ihrem Marktwert bewertet werden. Da sie nicht zur selben Gruppe gehören, findet das Verfahren zur Zurechnung negativer Einkünfte gemäß den Artikeln 11.9 und 11.10 des LIS keine Anwendung.

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