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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Grad der Behinderung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 56 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Um die steuerlichen Vergünstigungen aufgrund einer Behinderung in Anspruch zu nehmen, ist es zwingend erforderlich, einen Grad von 33 Prozent oder mehr durch ein Zertifikat oder einen Bescheid der zuständigen Behörde nachzuweisen. Der Status als pflegebedürftige Person oder Betreuer ersetzt nicht den durch die IRPF-Verordnung (Einkommensteuergesetz) geforderten Nachweis des Behinderungsgrades. Bei der gemeinsamen Veranlagung wird der Behinderungszuschlag auf das gesamte Arbeitseinkommen des Ehegatten mit Behinderung während dessen Tätigkeitszeitraum angewendet.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach einem Nachweis eines Behinderungsgrades von 33 Prozent oder mehr konstant. Im Laufe der Auskünfte hat die Verwaltung präzisiert, dass Pflegebedürftigkeit oder die Ernennung als Betreuer nicht einer Bescheinigung des Behinderungsgrades gleichkommen. Zudem wurde die Anwendung dieses Konzepts im Kontext der gemeinsamen Veranlagung sowie die Notwendigkeit, das Bestehen der Behinderung vor dem Tod nachzuweisen, klargestellt.

Wendepunkte

  1. V0444-20

    Stellt klar, dass der Bescheid über Grad III der hohen Pflegebedürftigkeit nicht automatisch einem Behinderungsgrad von 33 % oder mehr entspricht.

  2. V1216-23

    Legt fest, dass, auch wenn der Behinderungsbescheid kein Datum vor dem Tod angibt, andere Beweismittel zugelassen werden, um das Bestehen des Zustands vorab nachzuweisen.

Analyse auf Grundlage von 50 der 56 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0710-24 16. Apr. 2024

Kein Abzug für Ehegatten mit Behinderung bei bloßer Feststellung eines Pflegegrades

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadgrado de dependenciagrado de discapacidadacreditación de discapacidadmínimo por discapacidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bis.1.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1216-23 9. Mai 2023

Erbschaftsteuer: Ermäßigung bei Behinderung möglich, wenn deren Vorliegen nachgewiesen wird

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
reducción por discapacidaddevengo del impuestorectificación de autoliquidaciónadquisición mortis causagrado de discapacidad LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.2.aLISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 24.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0176-23 7. Feb. 2023

Voraussetzungen für den Abzug für behinderte Nachkommen (Art. 81 bis LIRPF)

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por descendientesdeducción por discapacidadrendimiento neto del trabajogrado de discapacidadtrabajador en activo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19.2.f
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2458-22 30. Nov. 2022

Korrektur der Einkommensteuererklärung möglich: Behindertenfreibetrag bei rückwirkender Anerkennung anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por discapacidadrectificación de autoliquidacióndevolución por ingresos indebidosgrado de discapacidadefectos retroactivos RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 72RGAT — RD 1065/2007, Reglamento General de Actuaciones Tributarias art. 126
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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