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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob nach der Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine ergänzende Steuererklärung eingereicht werden kann, um die Ermäßigung aufgrund einer Behinderung geltend zu machen. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Verwaltungsentscheidung bestätigt, dass die Behinderung bereits zum Zeitpunkt des Todes bestand.
Cuestión planteada Si finalmente la Administración le reconoce al consultante un grado de discapacidad del 33 por ciento o más después de haber liquidado el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ¿podrá el consultante realizar una declaración complementaria aduciendo un grado de discapacidad igual o superior al 33 por ciento, reclamando la devolución de la cantidad correspondiente del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones pagado en la liquidación?
Para aplicar la reducción del artículo 20.2.a) de la LISD, la resolución que reconozca la discapacidad debe declarar desde qué fecha se ostenta dicha condición y su grado, siendo esta fecha previa o coincidente con el fallecimiento del causante. No obstante, se admiten otros medios de prueba para acreditar que la discapacidad ya existía en el momento del devengo. Si se logra acreditar la preexistencia, el interesado podrá solicitar la rectificación de la autoliquidación.
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