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V0990-24 10. Mai 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por discapacidad

Vollständiger Anwendung des Behinderten-Mindestbetrags in der Einkommensteuer bei Nachweis des Grades zum Veranlagungszeitpunkt

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er nach Erhalt eines Behindertengrades von 36 % den Behinderten-Mindestbetrag in seiner Steuererklärung 2023 vollständig oder anteilig geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass bei Nachweis der Behinderung zum Zeitpunkt der Steuerentstehung der gesamte Mindestbetrag angewendet werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Behindertenfreibetrag für Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung 2023 angewendet werden kann und, falls ja, ob er in voller Höhe oder anteilig angewendet werden muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Bestimmung der persönlichen und familiären Umstände erfolgt unter Berücksichtigung der am Veranlagungszeitpunkt bestehenden Situation. Da der Steuerpflichtige zum 31. Dezember 2023 einen Grad der Behinderung von 36 % nachweist, kann er in seiner Einkommensteuererklärung für dieses Jahr den in Artikel 60 des LIRPF festgelegten vollen Behindertenfreibetrag für Steuerpflichtige geltend machen.

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