Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Nebenkosten beim Erwerb und bei der Veräußerung sind für die Ermittlung der Erträge aus beweglichem Kapital abzugsfähig, sofern sie ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Im Falle von Schatzanweisungen (Letras del Tesoro) mindert die zugunsten der Bank von Spanien (Banco de España) angefallene Überweisungsgebühr den Rückzahlungsbetrag zur Bestimmung dieser Erträge.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung von Nebenkosten stabil. Die Auskünfte bestätigen wiederholt, dass Überweisungsgebühren bei Schatzanweisungen den Rückzahlungsbetrag für die Berechnung der Erträge aus beweglichem Kapital mindern.
Analyse auf Grundlage von 19 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.