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V0033-22 5. Januar 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · base imponible de la importación

Transportdienstleistungen für Speditionen sind nicht von der MwSt. befreit

Ein Transportunternehmen erkundigte sich, ob seine Transportleistungen von Großbritannien nach Spanien nach dem Brexit von der MwSt. befreit sind. Die DGT stellt klar, dass Dienstleistungen an den Importeur befreit sein können, wenn deren Kosten in die Bemessungsgrundlage der Einfuhr einbezogen werden; Dienstleistungen, die der Spediteur jedoch an Dritte untervermietet, genießen diese Befreiung nicht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob die angefragten Leistungen von der Mehrwertsteuer befreit wären.

Die Entscheidung der DGT

Transportleistungen unterliegen der Umsatzsteuer, wenn der Empfänger ein in Spanien ansässiges Unternehmen ist. Die an den Importeur erbrachte Leistung ist steuerfrei, wenn ihr Entgelt in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Waren enthalten ist. Dienste, die ein Transportunternehmen einem Spediteur erbringt, sind jedoch nicht steuerfrei, da ihr Entgelt nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr ist.

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