Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Kapitalgewinne umfassen Schadensersatzleistungen, wie etwa Verzugszinsen bei Gehaltszahlungen, sowie die Kostenentscheidung (letztere als Vermögensverlust). Der Anschaffungswert eines Wirtschaftsguts umfasst die tatsächlichen Kosten zuzüglich Investitionen und Verbesserungen, die dessen Kapazität oder Lebensdauer erhöhen, wobei Erhaltungsreparaturen ausgeschlossen sind. Die Zuweisung von Vermögenswerten durch die Auflösung einer Gütergemeinschaft oder die obligatorische Abtretung von Grundstücken stellt keine Vermögensänderung dar, sofern sie den jeweiligen Eigentumsanteil nicht überschreiten.
Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung, sondern behandelt heterogene Sachverhalte der Vorschriften zu Kapitalgewinnen. Die Kriterien bleiben in ihren jeweiligen Materien konsistent, von der Bestimmung des Anschaffungswerts bis hin zur Nichtentstehung von Gewinnen bei der Zuweisung von Vermögenswerten oder städtebaulichen Abtretungen.
Analyse auf Grundlage von 197 der 213 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. Juli 2026.