Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Fusionen durch Absorption, die im geschäftlichen Bereich gemäß Artikel 76.1 des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) durchgeführt werden, können unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen. Dieses Regime ermöglicht die Nicht-Integration von Erträgen aus Übertragungen oder der Aufhebung von Anteilen, wobei die Werte und das Alter der Vermögensgegenstände beibehalten werden. Die absorbierende Gesellschaft tritt in das Recht auf Verrechnung negativer steuerlicher Bemessungsgrundlagen gemäß den gesetzlichen Grenzen ein. Die Anwendung ist ausgeschlossen, wenn das Hauptziel Betrug, Steuerhinterziehung oder die Erlangung von Steuervorteilen ohne gültige wirtschaftliche Gründe ist.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes für Transaktionen im geschäftlichen Bereich konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde die Anforderung gültiger wirtschaftlicher Gründe wiederholt betont, um die Anwendung von Artikel 89.2 des LIS zu vermeiden. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine systematische Bestätigung der Anforderungen des Gesetzes über die Körperschaftsteuer.
Analyse auf Grundlage von 48 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. August 2026.