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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abschluss von Bauarbeiten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Bei Fällen der Eigenbauweise erfolgt der Erwerb der Wohnung mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Dieses Datum muss durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden. Wenn es nicht möglich ist, das Abschlussdatum nachzuweisen, gilt das Datum der Urkunde über die Erklärung des Neubaus als Erwerbsdatum.

Die Position der DGT bleibt bei der Bestimmung des Erwerbsdatums im Rahmen der Eigenbauweise konstant. Das Kriterium legt fest, dass der Abschluss der Bauarbeiten den Erwerb markiert und die Verwendung jedes rechtlich zulässigen Beweismittels ermöglicht. Im Falle fehlender Beweise wird wiederholt das Datum der Urkunde über die Erklärung des Neubaus angewandt.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2633-21 29. Okt. 2021

Anwendbarkeit des Abzugs für die selbstgenutzte Wohnung bei Nachweis des Bauabschlussdatums

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualfinalización de obrasrégimen transitorioconstrucción de viviendacatastro LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria decimoctava
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1127-19 22. Mai 2019

Das Erwerbsdatum bei Eigenbau bestimmt sich durch den Abschluss der Bauarbeiten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
autopromociónvivienda habitualfinalización de obrasadquisición de viviendamedios de prueba LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 38RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 41 bis
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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