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V2979-18 19. November 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Das Erwerbsdatum eines im Eigenbau errichteten Gebäudes ist das Datum der Fertigstellung der Bauarbeiten

Es wird angefragt, welches Datum für die Berechnung des Veräußerungsgewinns einer vom Eigentümer selbst errichteten Immobilie maßgeblich ist. Die DGT stellt klar, dass beim Eigenbau der Erwerb mit dem Abschluss der Bauarbeiten gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungsdatum der Immobilie zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts.

Die Entscheidung der DGT

In Fällen von Eigenleistungen ist das Anschaffungsdatum des Gebäudes das Datum der Fertigstellung der Bauarbeiten, welches durch jedes gültige Beweismittel nachgewiesen werden kann. Kann dieses Datum nicht nachgewiesen werden, so ist das Datum der Urkunde über die Erklärung eines Neubaus als Anschaffungsdatum heranzuziehen. Im Falle eines Kaufvertrags wird das Anschaffungsdatum nach der Übergabe der Sache oder der Beurkundung der öffentlichen Urkunde bestimmt.

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