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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Exit Tax: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Das System des Aufschubs der Selbstveranlagung von Kapitalgewinnen aufgrund eines Wohnsitzwechsels (Artikel 95 bis der LIRPF) ist auf Umzüge in die Schweiz anwendbar. Dies begründet sich auf dem Abkommen über die Freizügigkeit der Personen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, welches die Gleichbehandlung garantiert. Im Falle einer Schenkung von Anteilen nach dem Umzug wird der Kapitalgewinn selbstveranlagt, jedoch um die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Anschaffungswert gemindert.

Die Position der DGT hat sich von einer Konzentration auf die Schwellenwerte für die Anwendung der Steuer im Jahr 2016 hin zu einer Konsolidierung der Ausweitung des Aufschubs auf die Schweiz entwickelt. Ab 2019 stellt die Verwaltung fest, dass das Abkommen über die Freizügigkeit der Personen dazu verpflichtet, die Schweiz für Zwecke der Exit Tax wie einen EU-Mitgliedstaat zu behandeln. Die jüngsten Auskünfte halten an dieser Linie fest und präzisieren die Behandlung im Falle einer Schenkung nach dem Umzug.

Wendepunkte

  1. V2959-19

    Legt fest, dass sich das Sonderregime zur Vermeidung der sofortigen Besteuerung aufgrund des Abkommens über die Freizügigkeit der Personen auf die Schweiz erstreckt.

  2. V1648-26

    Präzisiert, dass nach dem Umzug in die Schweiz die Schenkung von Anteilen zur Selbstveranlagung des Kapitalgewinns verpflichtet, wobei eine Minderung durch die Differenz der Werte zulässig ist.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 12. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

7
V1781-22 27. Juli 2022

Aufschub der Exit Tax bei Umzug in die Schweiz anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias patrimonialescambio de residenciaexit taxvalor de mercadolibre circulación de personas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 95 bis.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 95 bis.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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