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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 57 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) setzt voraus, dass die Arbeiten physisch im Ausland für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte ausgeführt werden. Das Bestimmungsland muss eine vergleichbare Steuer erheben und darf kein Steueroasenland sein, was durch ein Abkommen zum Informationsaustausch nachgewiesen wird. Die Berechnung des steuerfreien Teils erfolgt durch eine proportionale Aufteilung der Reisetage auf die Gesamtzahl der Tage des Kalenderjahres.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen für die Befreiung, wie der Nichtansässigkeit der Einheit und der Beschaffenheit des Bestimmungslandes, konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die technische Präzision der Berechnung, wobei Sachbezüge integriert und die Verwendung der Kalendertage für die proportionale Aufteilung definiert werden.

Wendepunkte

  1. V1822-23

    Präzisiert, dass für die Berechnung der proportionalen Aufteilung sowohl Geldleistungen als auch Sachbezüge einbezogen werden können.

  2. V1371-26

    Legt fest, dass der Zeitraum für die Berechnung der Befreiung das Kalenderjahr ist, wobei die tatsächlichen Reisetage mit der Gesamtzahl der Tage desselben Jahres in Beziehung gesetzt werden.

Analyse auf Grundlage von 53 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5294-26 28. Juli 2026

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit setzt nichtansässige Einheit voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residentebeneficiario efectivoestablecimiento permanentedoble imposición internacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0538-24 9. Apr. 2024

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit mit einer Grenze von 60.100 Euro pro Jahr anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjerorendimientos del trabajoentidad no residentelímite de exenciónconvenio de doble imposición LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2987-23 14. Nov. 2023

Auslandsgehälter unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
residencia fiscalrenta mundialexención por trabajos en el extranjerorendimientos del trabajorendimientos del capital inmobiliario LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2498-23 18. Sept. 2023

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von im Ausland ausgeübten Arbeitseinkünften

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residenteretribuciones específicasrendimientos del trabajodesplazamiento transnacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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