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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerbefreiung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 53 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Verpflegungs- und Übernachtungszuschüsse sind steuerfrei, wenn sie in einer anderen Gemeinde als dem üblichen Arbeitsort und dem Wohnsitz geleistet werden. Bei Dienstreisen ohne Übernachtung innerhalb Spaniens liegt die Befreiungsgrenze bei 26,67 Euro pro Tag. Im Falle einer Übernachtung liegen die Grenzen bei 53,34 Euro für Verpflegung und 91,35 Euro für Übernachtungskosten im Ausland. Zur Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung ist es zwingend erforderlich, die Übernachtungskosten nachzuweisen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderung konstant, dass die Dienstreise in eine andere Gemeinde als die übliche und den Wohnsitz erfolgen muss. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Präzisierung der quantitativen Grenzen und die Klarstellung, dass bei Dienstreisen ohne Übernachtung eine spezifische Grenze gilt. Es sind keine inhaltlichen Änderungen zu beobachten, sondern eine technische Anwendung der Grenzen des RIRPF.

Wendepunkte

  1. V0929-22

    Stellt klar, dass die Grenze der neunmonatigen Aufenthaltsdauer bei täglichen Dienstreisen ohne Übernachtung nicht anwendbar ist.

  2. V0345-25

    Legt fest, dass bei Dienstreisen innerhalb Spaniens ohne Übernachtung Beträge, die 26,67 Euro pro Tag nicht überschreiten, nicht steuerpflichtig sind.

Analyse auf Grundlage von 53 der 53 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0463-26 27. Feb. 2026

Steuerbefreiung bei Entschädigungen für vorübergehende Wohnsitz nur bei Nachweis der Aufenthaltskosten und Einhaltung der Verpflegungsgrenzen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnización por residencia eventualgastos de manutencióngastos de estanciaexención de gravamencomisión de servicio RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1130-23 4. Mai 2023

Mietvertrag nicht als Nachweis für die Befreiung von Übernachtungskosten zulässig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gastos de manutencióngastos de estanciaestablecimientos de hosteleríaresidencia eventualexención de gravamen RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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