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Ein Universitätsprofessor erkundigte sich, ob die im Ausland während eines Fortbildungsaufenthalts erhaltenen Verpflegungspauschalen als steuerfreie Diäten gelten können. Die DGT stellt fest, dass das Regime für Diäten nicht anwendbar ist, die Beihilfe jedoch als Forschungsstipendium steuerfrei sein könnte, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Cuestión planteada Respecto a la ayuda, conocer si le es de aplicación el régimen de dietas exceptuadas de gravamen previsto en el artículo 9.A.3.a) del Reglamento del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, de forma que se considere exceptuada de tributación la cuantía de 91,35 euros diarios en concepto de manutención en el extranjero por los citados dos períodos de 6 meses.
El régimen de dietas del artículo 9 del RIRPF no es aplicable porque la ayuda no deriva de una relación laboral de dependencia ni de desplazamientos impuestos por el empleador. Sin embargo, la ayuda podría estar exenta bajo el artículo 7.j) de la LIRPF si se considera una beca con fines de investigación, siempre que la condición de docente sea un requisito o mérito expreso en la convocatoria y se trate de una dotación económica derivada del programa.
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