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Es wird geprüft, ob Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers, der in eine andere Provinz versetzt wurde und am Wochenende nach Hause zurückkehrt, von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass diese Zulagen steuerfrei bleiben können, sofern sie die quantitativen Grenzen sowie die zeitliche Befristung von neun Monaten einhalten und der Verpflegung sowie der Unterbringung dienen.
Cuestión planteada Si están exceptuadas o no de gravamen, las dietas percibidas en España por un trabajador en el caso de que sea desplazado a otra provincia por motivos de trabajo, y regrese a su domicilio habitual todos los fines de semana -durante los cuales no percibe dieta alguna-.
Las asignaciones para gastos de manutención y estancia en municipios distintos al lugar de trabajo habitual y residencia están exentas de IRPF si cumplen tres requisitos: compensar gastos de hostelería, no superar los límites diarios establecidos y no exceder un periodo continuado de nueve meses en el mismo municipio. Los gastos de estancia deben justificarse con recibos de hostelería, excluyendo alquileres de vivienda. El cómputo de los nueve meses es ininterrumpido, incluso si el desplazamiento abarca dos periodos impositivos.
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