Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Betriebsstätte — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 57 Auskünfte · 2022–2025

Geltende Auffassung

Um Zugang zum Sonderregime gemäß Artikel 93.1 LIRPF (Einkommensteuergesetz) zu erhalten, muss der Steuerpflichtige in den vorangegangenen fünf Veranlagungszeiträumen in Spanien nicht ansässig gewesen sein. Die Versetzung muss die Folge eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Spanien oder des Erwerbs der Eigenschaft als Geschäftsführer sein, wobei der Kausalzusammenhang nachzuweisen ist. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass keine Einkünfte erzielt werden, die als durch eine Betriebsstätte im spanischen Hoheitsgebiet erzielte Einkünfte gelten.

Die Position der DGT bleibt bei der Auslegung der Anforderungen des Sonderregimes gemäß Artikel 93.1 LIRPF konstant. Die Auskünfte bekräftigen die Notwendigkeit der Kausalität der Versetzung und das Verbot, Einkünfte über eine Betriebsstätte zu erzielen. Im Verlauf der Sequenz sind keine Änderungen in der angewandten Rechtsprechung festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 51 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 2. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5402-26 28. Juli 2026

Umsätze von Beherbergungsbetrieben in Kanaren nicht unterliegen der MwSt, sofern kein Betriebsstätte im Anwendungsbereich des Steuerrechts vorliegt

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agencias de viajesestablecimiento permanentesede de la actividad económicaprestación de servicios únicaterritorio de aplicación del impuesto LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5294-26 28. Juli 2026

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit setzt nichtansässige Einheit voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residentebeneficiario efectivoestablecimiento permanentedoble imposición internacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0951-26 29. Apr. 2026

Vermietung von Schwermaschinen gilt nicht als immobilienbezogene Dienstleistung

SG de Impuestos sobre el Consumo
arrendamiento de maquinarialugar de realizaciónestablecimiento permanenteservicios relacionados con bienes inmueblesempresario o profesional LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 69.Uno.1ºLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 69.Uno.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt