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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rechtlich nicht selbstständige Einheit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 118 Auskünfte · 2016–2019

Geltende Auffassung

Damit eine zivilrechtliche Gesellschaft (sociedad civil) als Steuerpflichtiger der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) gilt, muss sie über eine steuerliche Rechtspersönlichkeit und einen gewerblichen Gegenstand verfügen. Die steuerliche Rechtspersönlichkeit wird durch eine öffentliche Urkunde oder ein privates Dokument erlangt, das der Verwaltung zur Erlangung der Steuernummer (NIF) vorgelegt wird. Der gewerbliche Gegenstand erfordert Tätigkeiten in der Produktion, im Austausch oder in der Erbringung von Dienstleistungen in nicht ausgeschlossenen Sektoren, wie etwa dem landwirtschaftlichen oder dem professionellen Bereich.

Die Position der DGT bleibt in allen analysierten Auskünften konstant. Es sind keine Änderungen bei den Anforderungen an die steuerliche Rechtspersönlichkeit oder bei der Definition des gewerblichen Gegenstands für die Anwendung der Körperschaftsteuer zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 105 der 118 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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V0629-18 8. März 2018

Einkommenszuweisung bei Gütergemeinschaften ohne gewerblichen Zweck

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilatribución de rentaspersonalidad jurídicacomunidad de bienes LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2772-17 27. Okt. 2017

Einkommenszuweisung bei Gütergemeinschaften ohne gewerblichen Zweck

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilpersonalidad jurídicaatribución de rentascomunidad de bienes LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 6LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5216-16 7. Dez. 2016

Einkommenszuweisung bei Personengesellschaften ohne gewerblichen Zweck

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sociedad civilobjeto mercantilatribución de rentaspersonalidad jurídicacomunidad de bienes LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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