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V4762-16 10. November 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · sociedad civil

Einkommenszuweisung statt Körperschaftsteuer für Personengesellschaften mit Dienstleistungstätigkeit

Es wurde angefragt, ob eine Personengesellschaft (comunidad de bienes), die Dienstleistungen im Bereich Friseurservice erbringt, körperschaftsteuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass sie als Personengesellschaft und nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gewerblicher Absicht und eigener steuerlicher Rechtspersönlichkeit im Rahmen des Regimes der Einkommenszuweisung zu besteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die anfragende Gesellschaft körperschaftsteuerpflichtig sein wird.

Die Entscheidung der DGT

Um für die Körperschaftsteuer steuerpflichtig zu sein, muss eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen gewerblichen Zweck und eine Rechtspersönlichkeit für steuerliche Zwecke haben. Die Rechtspersönlichkeit wird anerkannt, wenn die Vereinbarungen nicht geheim sind und gegenüber der Verwaltung durch eine öffentliche Urkunde oder ein privates Dokument, das für die Zuteilung der Steuernummer (NIF) vorgelegt wurde, offengelegt wurden. Ein gewerblicher Zweck impliziert die Ausübung von Produktions, Austausch oder Dienstleistungsaktivitäten in einem nicht ausgeschlossenen Sektor (wie dem landwirtschaftlichen oder beruflichen Sektor). In diesem Fall unterliegt die Gütergemeinschaft weiterhin dem Regime der Einkommenszurechnung.

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