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V0631-18 8. März 2018 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · atribución de rentas

Gütergemeinschaften unterliegen der Einkommenszuweisung und nicht der Körperschaftsteuer

Der Anfragende erkundigt sich, ob eine Gütergemeinschaft zur Bewirtschaftung einer Bar körperschaftsteuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass eine Gütergemeinschaft aufgrund ihrer Rechtsform der Einkommenszuweisung im Rahmen der Einkommensteuer unterliegt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob das anfragende Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig sein wird.

Die Entscheidung der DGT

Um für die Körperschaftsteuer steuerpflichtig zu sein, muss eine zivilrechtliche Gesellschaft einen gewerblichen Zweck und eine steuerliche Rechtspersönlichkeit haben, die durch eine öffentliche Urkunde oder ein der Verwaltung zur Erlangung der NIF vorgelegtes privates Dokument nachgewiesen wird. Gütergemeinschaften sind keine zivilrechtlichen Gesellschaften mit gewerblichem Zweck und werden nach dem System der Einkommenszuweisung besteuert. In diesem System werden die Einkünfte den Gesellschaftern zugerechnet, die die Art der Erträge entsprechend ihrer Herkunft beibehalten.

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