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V4883-16 11. November 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · sociedad civil con objeto mercantil

Zivilgesellschaften mit gewerblichem Zweck und Rechtspersönlichkeit unterliegen der Körperschaftsteuer

Es wird das steuerliche Regime einer Gütergemeinschaft (Comunidad de Bienes) abgefragt, die in der Brotproduktion tätig ist. Die DGT stellt klar, dass eine solche Gemeinschaft der Körperschaftsteuer unterliegt, sofern sie einen gewerblichen Zweck verfolgt und über eine Rechtspersönlichkeit verfügt; andernfalls bleibt das Regime der Einkommenszurechnung (Atribución de Rentas) bestehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Welches Steuersystem wäre für die Gütergemeinschaft in der direkten Besteuerung und in der indirekten Besteuerung (Umsatzsteuer) ab dem 01/01/2016 anzuwenden. Und welches Steuersystem würde für das Verhältnis zwischen dem Miteigentümer und der Einheit gelten, in Bezug auf die regelmäßig bezogenen Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Tätigkeit und die ausschüttungsfähigen Gewinne.

Die Entscheidung der DGT

Um für die Körperschaftsteuer steuerpflichtig zu sein, muss die bürgerliche Gesellschaft einen gewerblichen Zweck und eine Rechtspersönlichkeit haben, die gegenüber der Verwaltung durch eine öffentliche Urkunde oder ein privates Dokument mit einer Steuernummer (NIF) nachgewiesen wird. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Gütergemeinschaft nach dem System der Einkommenszuweisung in der Einkommensteuer (IRPF) besteuert. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer ist die Gütergemeinschaft ein Steuerpflichtiger, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit bildet, die gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Die vereinfachte Umsatzsteuerregelung findet Anwendung, wenn die Einheit nicht vom System der objektiven Schätzung in der Einkommensteuer (IRPF) ausgeschlossen ist.

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