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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vermögensverwaltende Gesellschaft — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 44 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Für das Sonderregime des Umzugs muss der Transfer nach Spanien eine Folge des Erwerbs der Eigenschaft als Geschäftsführer sein. Wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, darf der Geschäftsführer keine Beteiligung halten, die seinen Status als verbundene Gesellschaft begründet. Zudem gilt die Vermietung von Immobilien im Rahmen der Körperschaftsteuer (IS) nur dann als wirtschaftliche Tätigkeit, wenn mindestens eine Person mit einem Arbeitsvertrag und in Vollzeit beschäftigt wird.

Die Position der DGT bleibt beständig in der Anwendung strenger Anforderungen, um die Einstufung als vermögensverwaltende Gesellschaft in Sonderregimen zu verhindern. Es ist eine Konsolidierung bei der Forderung zu beobachten, dass der Geschäftsführer keine Beteiligungen hält, die eine Verbindung zur Gesellschaft begründen. Ebenso wird die Notwendigkeit einer eigenen Personalstruktur bekräftigt, damit die Vermietung nicht als reine Vermögensverwaltung eingestuft wird.

Wendepunkte

  1. V2236-24

    Legt fest, dass die Vermietung von Immobilien mindestens einen Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag und in Vollzeit erfordert, um als wirtschaftliche Tätigkeit zu gelten, und lehnt die Untervergabe des Managements als Alternative ab.

Analyse auf Grundlage von 39 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1374-26 4. Juni 2026

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes bei Telearbeit oder als Geschäftsführer möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióntrabajo a distanciaadministrador de entidadentidad patrimonialresidencia fiscal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.b.1ºRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2024-25 29. Okt. 2025

Neu gegründete Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, können im ersten Zeitraum mit positivem Grund und im darauffolgenden Zeitraum mit dem Satz von 15 % besteuert werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creaciónactividad económicatipo reducidobase imponible positivaentidad patrimonial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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