Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Organisationen mit sozialem Charakter können auf die Mehrwertsteuer-Befreiung (IVA) bei kulturellen, wissenschaftlichen oder sozialen Aktivitäten zugreifen. Um als Organisation mit sozialem Charakter zu gelten, muss die Organisation gemeinnützig sein, über ehrenamtliche Positionen ohne wirtschaftliches Interesse verfügen und weder Mitglieder noch Familienangehörige bevorzugen. Im Falle von Veranstaltungen führt die Befreiung dazu, dass Vorsteuerbeträge der IVA nicht abgezogen werden können.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung von Befreiungen aufgrund des sozialen Charakters stabil, hat sich jedoch hin zu einer größeren Präzision bei den subjektiven Anforderungen entwickelt. Die jüngsten Auskünfte präzisieren die Kriterien der Gemeinnützigkeit und der Unentgeltlichkeit von Ämtern, die für die Einstufung als Organisation mit sozialem Charakter erforderlich sind.
Wendepunkte
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Legt die spezifischen Anforderungen für die Einstufung als Organisation mit sozialem Charakter fest, wobei das Fehlen einer Gewinnabsicht, ehrenamtliche Ämter und das Ausbleiben von Vorteilen für Mitglieder oder Verwandte gefordert werden.
Analyse auf Grundlage von 45 der 49 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.