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Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob die Teilnahmegebühren für einen Neurowissenschafts-Kongress der MwSt. unterliegen und welche Rechnungsstellungspflichten bestehen. Die DGT gibt an, dass die Dienstleistung steuerpflichtig ist, aber befreit sein könnte, wenn spezifische Anforderungen an die soziale Natur der Einrichtung und den kulturellen Charakter der Veranstaltung erfüllt sind.
Gestellte Frage: Ob die Teilnahmegebühren für die Veranstaltung der Mehrwertsteuer unterliegen und gegebenenfalls von dieser befreit sind. Rechnungsstellungs- und Steuererklärungspflichten, die gegebenenfalls dem Anfragenden obliegen.
Der Zugang zum Kongress unterliegt der MwSt., kann jedoch gemäß Artikel 20.Uno.14º befreit sein, wenn die Einrichtung eine Einrichtung sozialer Natur ist und die Veranstaltung der kulturellen oder wissenschaftlichen Verbreitung dient. Wenn die Befreiungen nicht erfüllt sind, findet der Regelsatz von 21 % Anwendung. Wenn ausschließlich befreite Umsätze getätigt werden, muss keine regelmäßige Steuererklärung abgegeben werden, es muss jedoch eine Rechnung ausgestellt werden, wenn der Empfänger Unternehmer oder Freiberufler ist oder dies gefordert wird.
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