Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Eigentümer von Wohnungen in Gebäuden mit Wohnnutzung können 60 % der für energetische Sanierungsmaßnahmen gezahlten Beträge abziehen. Hierfür ist der Nachweis einer Senkung des Verbrauchs an nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % oder das Erreichen einer Energieeffizienzklasse A oder B mittels eines Energieausweises obligatorisch. Die vor den Arbeiten ausgestellten Zertifikate sind nur dann gültig, wenn sie höchstens zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten ausgestellt wurden.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der technischen Anforderungen für den Abzug, wie der Senkung des Verbrauchs um 30 % oder der Einstufung A/B, konstant. Die Rechtsprechung hat die zeitliche Gültigkeit der vorab ausgestellten Zertifikate präzisiert und festgelegt, dass diese zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten nicht älter als zwei Jahre sein dürfen (V0547-26, V0968-26).
Wendepunkte
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Legt fest, dass vor Beginn der Arbeiten ausgestellte Zertifikate nur dann gültig sind, wenn sie in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren vor dem Startdatum ausgestellt wurden.
Analyse auf Grundlage von 37 der 40 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.