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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Internationale Doppelbesteuerung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 42 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Der Abzug wegen internationaler Doppelbesteuerung beschränkt sich auf den geringeren der beiden Beträge: den im Ausland tatsächlich gezahlten Betrag einer Steuer gleicher oder ähnlicher Art oder das Ergebnis der Anwendung des durchschnittlichen effektiven Steuersatzes auf den Teil der im Ausland besteuerten Bemessungsgrundlage. Im Bereich der Körperschaftsteuer (IS) ist der nicht abzugsfähige Steuerüberschuss in der Steuerschuld nur dann als abzugsfähiger Aufwand anzusetzen, wenn er mit der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten im Quellenstaat zusammenhängt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der Berechnung des Abzugs für natürliche Personen konstant, wobei die Grenze des durchschnittlichen effektiven Steuersatzes angewendet wird. Die Rechtsprechung hat jedoch die Beschränkung des abzugsfähigen Aufwands für Gesellschaften präzisiert, indem sie die Abzugsfähigkeit des Steuerüberschusses an die Existenz einer realen wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland knüpft.

Wendepunkte

  1. V2436-22

    Legt fest, dass der über das im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Maß hinaus einbehaltene Steuerüberschuss nicht abzugsfähig ist und dass der in der Steuerschuld nicht abgezogene Teil nur dann als abzugsfähiger Aufwand gilt, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland vorliegt.

  2. V3307-23

    Wiederholt, dass das Fehlen von Personal oder Betriebsstätten im Quellenstaat die Anerkennung des Steuerüberschusses als abzugsfähiger Aufwand verhindert, da dort keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Analyse auf Grundlage von 39 der 42 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 20. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5294-26 28. Juli 2026

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit setzt nichtansässige Einheit voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residentebeneficiario efectivoestablecimiento permanentedoble imposición internacional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2138-24 3. Okt. 2024

Dividenden chilenischer Tochtergesellschaften unterliegen nicht der Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz (TFI), wenn eine Befreiung nach Art. 21 LIS vorläge

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
transparencia fiscal internacionaletveexención de dividendosplusvalíadoble imposición internacional LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2112-24 27. Sept. 2024

In Spanien ansässige Erbin eines deutschen Erblassers unterliegt der spanischen Erbschaftsteuer durch persönliche Verpflichtung

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
sucesiones internacionalesobligación personal ISDdoble imposición internacionalcompetencia AEAT centralprórroga presentación LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 3LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3307-23 27. Dez. 2023

Auslandssteuern sind nur bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internacionalcuota íntegraactividad económicagasto deducibleestado de la fuente LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2351-23 30. Aug. 2023

Voraussetzungen für den Steuerabzug bei ausländischen Film- und Audiovisualproduktionen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por producciones cinematográficasobras audiovisualesregistro de empresas cinematográficassoporte físicoproducción extranjera LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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