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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Dividenden: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 60 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Dividenden, die von natürlichen Personen erhalten werden, gelten als Erträge aus beweglichem Kapital, die in die Sparbasis einfließen. Es ist nicht möglich, die von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer in der Einkommensteuer (IRPF) abzuziehen. Im Falle einer internationalen Doppelbesteuerung beschränkt sich der Abzug auf die vom Steuerpflichtigen zusätzlich gezahlte Steuer, abzüglich der erstrangigen Steuern.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Natur der Dividenden als Erträge aus beweglichem Kapital für natürliche Personen konstant. Es gibt keine Entwicklung hinsichtlich des Verbots, die von der emittierenden Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer abzuziehen. Die jüngsten Auskünfte konzentrieren sich auf die Anwendung von Abkommen und die Mechanik des Abzugs bei internationaler Doppelbesteuerung.

Wendepunkte

  1. V2202-22

    Stellt klar, dass die Dividendenbefreiung mit einer Grenze von 1.500 Euro pro Jahr seit dem 1. Januar 2015 abgeschafft wurde.

Analyse auf Grundlage von 54 der 60 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1277-25 10. Juli 2025

Dividenden gelten als Einkünfte aus beweglichem Kapital in der Einkommensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento del capital mobiliariodividendosbase imponible del ahorroparticipaciones socialesreservas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 49
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3148-21 20. Dez. 2021

Befreiung bei der Übertragung von Geschäftsanteilen nach Art. 21 LIS möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de rentastransmisión de participacionesentidad patrimonialparticipación significativagastos de gestión LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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