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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Arbeitsplatzwechsel: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 41 Auskünfte · 2021–2025

Geltende Auffassung

Zulagen für Verpflegung und Unterkunft in anderen Gemeinden als dem gewöhnlichen Aufenthaltsort sind steuerfrei, wenn sie die Bewirtungskosten decken, die täglichen Höchstgrenzen nicht überschreiten und nicht länger als neun aufeinanderfolgende Monate in derselben Gemeinde in Anspruch genommen werden. Die Unterkunftskosten erfordern Belege über Bewirtungsleistungen und umfassen keine Mietzahlungen für Wohnraum. Für die Sonderregelung gemäß Artikel 93 LIRPF (Einkommensteuergesetz) wird ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung und dem Arbeitsvertrag oder der Ernennung sowie die Erfüllung der Voraussetzungen der vorherigen Nichtansässigkeit verlangt.

Die Rechtsprechung zeigt keine lineare Entwicklung, sondern behandelt verschiedene Fälle von Arbeitsplatzwechseln unabhängig voneinander. Die Auskünfte zum Artikel 93 LIRPF halten an der ständigen Anforderung des Kausalzusammenhangs und der Nichtansässigkeit fest, während die jüngste Auskunft Präzisierungen zur Steuerbefreiung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten liefert.

Wendepunkte

  1. V1696-21

    Präzisiert, dass für die Berechnung der Steuerbefreiung die Kalendertage der Versetzung sowie die Reisetage zum Bestimmungsort oder zur Rückreise einzurechnen sind.

  2. V1079-25

    Legt fest, dass die Unterkunftskosten durch Bewirtungsbelege nachgewiesen werden müssen, wobei Mietzahlungen für Wohnraum ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Analyse auf Grundlage von 35 der 41 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 4. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0057-24 14. Feb. 2024

Antrag auf das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF mittels Formular 149

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especialteletrabajoresidencia fiscalmodelo 149impuesto sobre la renta de no residentes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 113
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2566-23 26. Sept. 2023

Option auf das Sonderregime der LIRPF bei beruflicher Versetzung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especialresidencia fiscalrelación laboralestablecimiento permanentedesplazamiento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1499-23 1. Juni 2023

Regime für Startups bei Entsendung nach Spanien durch Arbeitsvertrag möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especialresidencia fiscaldesplazamientorelación laboralestablecimiento permanente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.b.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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