Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Beträge, die durch die vorzeitige Verfügung über erworbene Anwartschaften erhalten werden, gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn sie in Form von Kapital ausgezahlt werden, findet der Abzug von 40 % auf den Teil der Beiträge Anwendung, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden. Die Frist für die Anwendung dieses Abzugs hängt von dem Wirtschaftsjahr ab, in dem das Ereignis eintritt, welches entsprechend der Art der Verfügung bestimmt wird.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung dieser Beträge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und der Anwendung des 40 %-Abzugs für Beiträge vor 2007 konstant. Jüngste Auskünfte präzisieren den Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses für die Berechnung der gesetzlichen Fristen, insbesondere in Fällen von Liquidität aufgrund von Betriebszugehörigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Wendepunkte
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Legt fest, dass im Falle des gleichzeitigen Vorliegens von vorzeitigem Ruhestand und außergewöhnlicher Liquidität das steuerliche Ereignis der Ruhestand ist.
Analyse auf Grundlage von 56 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.