Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Bei innergemeinschaftlichen Erwerben ist es möglich, die fälligen Steuersätze für Produkte zu mindern, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Steuer versandt werden, sofern der Versand oder Transport sowie die vorherige Zahlung der Steuer nachgewiesen werden. Im Bereich der IRNR (Nichtansässigensteuer) sind die vor dem Nachweis des Wohnsitzwechsels geleisteten IRPF-Abschlagszahlungen von der IRNR-Steuerschuld abziehbar, sofern sie Einkünften entsprechen, die dieser Steuer unterliegen.
Die Position der DGT zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einheitlichen Konzept, da sich die Auskünfte mit unterschiedlichen Abzugsthemen befassen (IVA, IRPF, ISD und IRNR). Die Kriterien bleiben in ihren jeweiligen Bereichen konsistent und behandeln den Abzug als direkte Folge der Erfüllung von Zuordnungsanforderungen oder des Nachweises der Transaktion.
Analyse auf Grundlage von 43 der 47 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.