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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2025–2025

Geltende Auffassung

Der Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz unter dem Übergangsregime setzt das Eigentum an der Immobilie und deren Nutzung als Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen voraus. Operationen wie die Vertragsänderung (Novación), die Subrogation oder der Austausch von Darlehen erschöpfen das Recht auf Abzug nicht, sofern eine direkte Kontinuität besteht und der dem ursprünglichen Darlehen zuzurechnende proportionale Anteil abgezogen wird. Ein Abzug für Barrierefreiheits- oder Anpassungsmaßnahmen, die nach 2013 begonnen wurden, ist nicht zulässig, da die aktuelle Gesetzgebung diesen Begriff nicht vorsieht.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung des Übergangsregimes konstant und konzentriert ihre Analyse auf die Kontinuität der Finanzierung und das Eigentum. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Anforderungen an den Wohnsitz, das Eigentum und den Ausschluss von Barrierefreiheitsmaßnahmen. Die Auskünfte über den Austausch von Darlehen bestätigen die Gültigkeit des Rechts, sofern die Rückverfolgbarkeit des ursprünglichen Kredits gewahrt bleibt.

Analyse auf Grundlage von 23 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5304-26 28. Juli 2026

Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz auf den Eigentumsanteil begrenzt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitoriotitularidadproindivisoparte alícuota LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria decimoctava
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5278-26 28. Juli 2026

Abzug der Hypothekenraten bei Beibehaltung des Hauptwohnsitzes möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualamortización de préstamo hipotecarioperiodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1263-26 25. Mai 2026

Wiederaufnahme des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz bei Rückkehr möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda habitualrectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1238-26 22. Mai 2026

Abzug der Wohnkosten 2025 möglich, sofern die Wohnung der Hauptwohnsitz bleibt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualamortización de préstamopatrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1160-26 20. Mai 2026

Erhalt des Steuerabzugs für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz bei Umschuldung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrendimientos de capital inmobiliariorégimen transitorioamortizaciónfinalidad dual del préstamo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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