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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abzug für Gewinnreinvestition: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2014–2016

Geltende Auffassung

Der Abzug setzt eine Investition in neue Elemente des Sachanlagevermögens oder Immobilieninvestitionen voraus, wobei als solche solche Elemente verstanden werden, die zum ersten Mal in Betrieb genommen werden. Die Investition gilt als am Datum der Überlassung getätigt, was mit der buchhalterischen Erfassung des Anlagevermögens zusammenfällt. Es ist nicht möglich, diesen Abzug und die Freiheit der Abschreibung gleichzeitig auf dieselbe Investition anzuwenden.

Die Position der DGT bleibt in der Auslegung der materiellen Anforderungen konstant. Es wurde wiederholt, dass die Neuheit des Elements von seiner ersten Inbetriebnahme abhängt und dass die Investition mit der Überlassung vollzogen wird. Es sind keine Änderungen in der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine Bestätigung der Neuheitsanforderungen und der Unvereinbarkeit mit anderen Vergünstigungen.

Wendepunkte

  1. V3133-14

    Legt fest, dass Immobilien neue Elemente sein müssen, wobei als solche solche verstanden werden, die zum ersten Mal genutzt oder in Betrieb genommen werden.

  2. V2188-15

    Legt die Unvereinbarkeit zwischen dem Abzug für Gewinnreinvestition und der Anwendung der Freiheit der Abschreibung auf dieselbe Investition fest.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V1745-16 20. Apr. 2016

Gewinnreinvestitionsabzug setzt die Neuanschaffung von Immobilien voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinversiones inmobiliariasinmovilizado materialelementos nuevoscuota íntegra TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0922-15 25. März 2015

Für den Investitionsabzug müssen Immobilien neu sein

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinmovilizado materialinversiones inmobiliariaselementos nuevoscuota íntegra TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3133-14 19. Nov. 2014

Gewinnreinvestitionsabzug setzt den Erwerb neuer Immobilien voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinmovilizado materialinversiones inmobiliariaselementos nuevosactividades económicas TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2406-14 11. Sept. 2014

Abzug für Gewinnreinvestitionen auf den Erwerb von Grundstücken anwendbar

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión de beneficiosinmovilizado materialinversiones inmobiliariaspuesta a disposiciónafectación a actividad económica TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 37TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 108
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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