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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abzug für kinderreiche Familien: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 62 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Der Abzug setzt eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit Anmeldung bei der Sozialversicherung voraus oder den Bezug von beitragsbezogenen oder unterstützenden Arbeitslosenleistungen oder Renten. Der Status einer kinderreichen Familie gemäß Gesetz 40/2003 muss durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden. Der Vorteil wird proportional zu den Monaten angewandt, in denen die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit und den Status als kinderreiche Familie gleichzeitig vorliegen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderungen an die Erwerbstätigkeit und die Leistungen konstant. Es ist eine wesentliche Änderung bei der Art und Weise des Nachweises des Status als kinderreiche Familie zu beobachten, wobei der Übergang von der Forderung nach dem Antragsdatum des Titels hin zur Zulassung jedes rechtlich zulässigen Beweismittels erfolgt. Die Anwendung des Abzugs wird als proportional zur Dauer des gleichzeitigen Vorliegens der Anforderungen bestätigt.

Wendepunkte

  1. V1257-21

    Es wurde festgelegt, dass die Auswirkungen des Status als kinderreiche Familie ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf den offiziellen Titel wirksam werden.

  2. V0943-22

    Ändert das vorherige Kriterium, indem es gestattet, den Status als kinderreiche Familie durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachzuweisen und nicht ausschließlich durch den offiziellen Titel.

Analyse auf Grundlage von 58 der 62 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1285-24 4. Juni 2024

Kein Abzug für kinderreiche Familien bei Versicherung über Sondervereinbarung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosaconvenio especialactividad por cuenta propia o ajenaprestaciones del sistema de protección del desempleomínimo por descendientes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0781-24 17. Apr. 2024

Abzug für kinderreiche Familien auch bei Sozialversicherung im Ausland möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosaseguridad social extranjeraresidencia fiscalactividad por cuenta ajenasistema de protección social análogo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bisLey 40/2003
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0465-23 1. März 2023

Abzug für kinderreiche Familien auch ohne offiziellen Titel durch andere Nachweise möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosatítulo de familia numerosarectificación de autoliquidaciónrequisitos de familia numerosamedios de prueba LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bisLey 40/2003 de Protección a las Familias Numerosas
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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