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Es wird geklärt, ob bei Scheidungen mit geteilter Sorge beide Elternteile den Steuerabzug für kinderreiche Familien zu jeweils 50 % beanspruchen können. Die DGT stellt fest, dass beide den Abzug anwenden können, sofern sie die Anforderungen des Gesetzes 40/2003 erfüllen, wobei der Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt werden muss.
Cuestión planteada Si en los casos de divorcio, con guarda y custodia compartida de hija menor de edad (sin que se haya aportado sentencia judicial de divorcio), y estableciéndose en el convenio regulador de divorcio que se trata de una familia numerosa de categoría especial, se cuestiona si ambos progenitores pueden aplicarse la deducción por familia numerosa en su respectiva declaración de IRPF al 50 por ciento, independientemente de que la tributación sea conjunta o no con la hija menor.
El progenitor que cumpla los requisitos de la Ley 40/2003 tiene derecho a la deducción, independientemente de si presenta declaración individual o conjunta. Si ambos progenitores cumplen los requisitos respecto de la misma familia numerosa, ambos tienen derecho a la deducción, pero su importe debe prorratearse entre ellos por partes iguales. Los requisitos de la Ley 40/2003 pueden acreditarse por cualquier medio de prueba admisible en Derecho, no solo mediante el título oficial.
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