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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abzug für die Schaffung von Arbeitsplätzen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Abzug setzt eine Erhöhung des Durchschnitts der Belegschaft von Arbeitnehmern mit Behinderungen im Vergleich zum unmittelbar vorangegangenen Zeitraum voraus. Die Höhe hängt vom Grad der Behinderung ab: 9.000 Euro für Grade zwischen 33 % und 64 % und 12.000 Euro für Grade von 65 % oder höher. Der Betrag muss in der Steuererklärung des Veranlagungszeitraums angegeben werden, in dem er entstanden ist; falls dies unterlassen wurde, muss die entsprechende Steuererklärung korrigiert werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Berechnung der Erhöhung der Belegschaft und der Anforderungen an die Behinderung stabil. Es wurden Präzisierungen zur Anrechenbarkeit der Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge sowie zur Einbeziehung von Arbeitnehmern aus besonderen Beschäftigungszentren integriert. In jüngster Zeit hat sich die Rechtsprechung auf die Verpflichtung konzentriert, den Abzug in dem Veranlagungszeitraum anzugeben, in dem er entstanden ist.

Wendepunkte

  1. V0155-15

    Legt fest, dass die Umwandlung eines befristeten Vertrages in einen unbefristeten Vertrag als Erhöhung zählt, um die Philosophie des Anreizes nicht zu verletzen.

  2. V0250-17

    Ermöglicht es, Arbeitnehmer mit Behinderungen, die aufgrund einer Unternehmensnachfolge von besonderen Beschäftigungszentren eingestellt werden müssen, für die Erhöhung der Belegschaft anzurechnen.

  3. V1510-22

    Stellt klar, dass der Betrag im entsprechenden Veranlagungszeitraum angegeben worden sein muss, was eine Korrektur der Steuererklärung erzwingt, falls dies nicht zum gegebenen Zeitpunkt erfolgt ist.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V1737-22 20. Juli 2022

Der Steuerabzug für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen muss in der Selbstveranlagung des Entstehungszeitraums angegeben werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por creación de empleotrabajadores con discapacidadrectificación de autoliquidaciónperiodo impositivoconsignación LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 66
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1510-22 24. Juni 2022

Körperschaftsteuerabzug für Arbeitnehmer mit Behinderung (Art. 38 LIS): Eintragung im Entstehungszeitraum erforderlich; Korrektur für 2018 gefordert

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por creación de empleotrabajadores con discapacidadrectificación de autoliquidaciónperiodo impositivoprescripción LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 38LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 38.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1044-19 13. Mai 2019

Kriterien zur Berechnung der durchschnittlichen Belegschaft bei der Steuerermäßigung für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por creación de empleotrabajadores con discapacidadplantilla mediaexcedenciasubrogación de plantilla LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 38LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 102
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0250-17 31. Jan. 2017

Berücksichtigung von durch Betriebsübergang subrogierter behinderter Arbeitnehmer bei der Steuerermäßigung für die Schaffung von Arbeitsplätzen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por creación de empleotrabajadores con discapacidadsubrogación laboralsucesión de empresaplantilla media LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 38
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3918-15 9. Dez. 2015

Arbeitnehmer mit Behinderung durch Betriebsübergang subrogierte Personen werden bei der Steuerermäßigung für die Schaffung von Arbeitsplätzen berücksichtigt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por creación de empleotrabajadores con discapacidadsubrogaciónsucesión de empresaplantilla media LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 38LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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