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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerabzug: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Um den Abzug gemäß Artikel 106.8 des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) anzuwenden, muss der Vertrag die Anforderungen der Absätze 1 bis 4 erfüllen. Der Abzug des Teils der Beiträge zur Kostenwiederherstellung kann vor dem tatsächlichen Baubeginn vorgenommen werden, wenn es sich bei den Vermögenswerten um Sachanlagen handelt, der Bau mindestens 12 Monate dauert und der Vermögenswert über besondere technische und gestalterische Merkmale verfügt.

Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einzigen Konzept, sondern behandelt verschiedene Themen zu Abzügen und abzugsfähigen Aufwendungen in unzusammenhängender Weise. Im bereitgestellten Korpus ist keine identifizierbare Entwicklungstrajektorie vorhanden.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0611-14 6. März 2014

Kapitalherabsetzung führt nicht zur Rückforderung der Steuerermäßigung nach Art. 12.5 TRLIS, sofern die Beteiligungsquote unverändert bleibt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reducción de capitalcorrección de valorexención por participacióntransmisión de participacionesdeducción fiscal TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 12.5TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 21.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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