Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Verpflichtung zur Einreichung des Formulars 720 über Auslandskonten besteht nur, wenn die gemeinsamen Salden 50.000 Euro überschreiten. In den Folgejahren besteht die Verpflichtung nur dann fort, wenn der Saldo im Vergleich zur zuletzt eingereichten Erklärung um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist. Liegt der Anstieg unter diesem Betrag, besteht keine Meldepflicht.
Die Position der DGT hat sich von der Forderung nach Informationen über die formelle und tatsächliche Inhaberschaft von Vermögenswerten und Rechten hin zur Festlegung spezifischer quantitativer Grenzen für die Deklarationspflicht entwickelt. Das Kriterium hat sich hin zu einer größeren Selektivität entwickelt, die in der Anwendung von Schwellenwerten von 50.000 Euro und einer Erhöhungsmarge von 20.000 Euro für das Fortbestehen der Verpflichtung gipfelt.
Wendepunkte
-
Führt die Verpflichtung zur Informationserklärung für Anbieter von Dienstleistungen zum Umtausch zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Geld ein, unabhängig vom Wert der Transaktion.
-
Legt fest, dass die Verpflichtung des Formulars 720 nur fortbesteht, wenn die Salden 50.000 Euro überschreiten und der jährliche Anstieg mehr als 20.000 Euro beträgt.
Analyse auf Grundlage von 59 der 63 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. September 2026.