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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Insolvenzverfahren — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 53 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die gerichtlich vereinbarte Auflösung einer Gesellschaft führt zu einem Vermögensverlust für den Aktionär, der sich aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der Aktien und seinem Liquidationsanteil ergibt. Dieser Verlust wird dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Vermögensänderung eintritt, was mit dem Jahr des gerichtlichen Auflösungsbeschlusses zusammenfällt. Dieser Verlust wird in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse (IRPF) integriert.

Die Position der DGT hat sich dahingehend gewandelt, dass der Vermögensverlust durch Zahlungsausfälle oder Forderungsvergleiche in Insolvenzverfahren zunächst als allgemeines Einkommen behandelt wurde, während der Verlust durch die Auflösung von Gesellschaften nun als Verlust in der Bemessungsgrundlage für Ersparnisse behandelt wird. Ursprünglich lag der Fokus auf der Uneinbringlichkeit der Forderung oder der Wirksamkeit des Forderungsvergleichs, während sich die jüngsten Anfragen auf die Liquidation der Gesellschaft und die Vermögensänderung der Aktien konzentrieren.

Wendepunkte

  1. V0063-26

    Änderung der Behandlung des Verlustes von der allgemeinen Bemessungsgrundlage zur Bemessungsgrundlage für Ersparnisse durch die Behandlung der Gesellschaftsauflösung und der Differenz zwischen Anschaffungswert und Liquidationsanteil.

Analyse auf Grundlage von 52 der 53 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0563-26 10. März 2026

Verlustermittlung bei Forderungsverzicht im Insolvenzverfahren möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pérdida patrimonialconcurso de acreedoresquitacrédito vencidoliquidación de sociedades LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.kLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0438-26 27. Feb. 2026

Verlustrealisierung durch Gesellschaftsauflösung nach Insolvenzverfahren möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialescuota de liquidaciónconcurso de acreedoresextinción de sociedadalteración patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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