Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Aktienkapital: doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 28 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Dividenden gelten als Erträge aus beweglichem Kapital, die in die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse einzubeziehen sind. Die Zurechnung dieser Erträge erfolgt dem Inhaber der Anteile gemäß den Regeln der rechtlichen Inhaberschaft. Diese Zurechnung bleibt bestehen, auch wenn der Inhaber den Betrag unentgeltlich an einen Dritten abtritt.

Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zum Konzept des Aktienkapitals, da die erhaltenen Kriterien heterogene Materien wie Reinvestitionsabzüge, Verrechnung von Bemessungsgrundlagen, die Umsatzsteuer (IVA) oder Dividenden behandeln. Es gibt keine thematische Kontinuität, die eine Änderung der Position begründen würde.

Analyse auf Grundlage von 27 der 28 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1980-19 31. Juli 2019

Keine Beschränkung des Verlustvortrags bei Anteilsübertragung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativascompensación de basescapital socialentidad adquiridaparticipación LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 26.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4905-16 14. Nov. 2016

Keine Beschränkung des Verlustvortrags bei Erwerb durch verbundene Unternehmen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativascompensación de basesentidades vinculadascapital socialadquisición de participación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 16.3.iTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3326-15 28. Okt. 2015

Abzug für die Reinvestition von außerordentlichen Gewinnen auch bei Verwässerung der Beteiligung durch Fusion möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por reinversiónbeneficios extraordinariosfusión por absorciónmantenimiento de la inversiónelementos patrimoniales TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 42TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 42.3.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt