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Ein Ehepaar erkundigte sich, ob jeder Ehegatte den Steuerabzug für eine jeweils 1-prozentige Beteiligung an einem Start-up geltend machen könne. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Summe ihrer Anteile zusammen mit dem Anteil des Bruders eines Ehegatten die gesetzlich zulässige Grenze überschreitet.
Cuestión planteada Si puede aplicarse cada uno de los cónyuges por la inversión realizada la deducción por inversión en empresas de nueva o reciente creación en su declaración de IRPF.
Para aplicar la deducción del artículo 68.1 de la LIRPF, la participación del contribuyente, su cónyuge y sus familiares hasta el segundo grado de consanguinidad o afinidad no puede superar el 40% del capital social o de los derechos de voto. En este caso, al sumar las participaciones del matrimonio y del hermano (familiar de segundo grado), se incumple dicho límite, impidiendo la deducción.
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