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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wertpapieraustausch: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 39 Auskünfte · 2021–2025

Geltende Auffassung

Das Sonderregime für den Wertpapieraustausch erfordert, dass das erwerbende Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte erhält und die Wohnsitzanforderungen gemäß Artikel 80 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllt. Die Gesellschafter erzielen keine Einkünfte in ihrer Bemessungsgrundlage der IRPF (Einkommensteuer); die erhaltenen Wertpapiere behalten ihren ursprünglichen Wert und ihr Anschaffungsdatum bei. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär auf Betrug, Steuerhinterziehung oder die bloße Erlangung von Steuervorteilen abzielen.

Die Position der DGT bleibt in allen analysierten Auskünften konstant. Es sind keine Änderungen bei den Anforderungen an die Stimmenmehrheit, den Wohnsitz oder die Anwendung der steuerlichen Neutralität für die Gesellschafter zu beobachten. Das Kriterium ist von 2021 bis 2024 identisch geblieben.

Analyse auf Grundlage von 29 der 39 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 3. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0877-24 23. Apr. 2024

Möglichkeit der Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes bei einem Wertpapieraustausch unter Erfüllung der Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
canje de valoresreestructuración empresarialneutralidad fiscalmotivos económicos válidosvalor fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.5LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 80
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0801-24 18. Apr. 2024

Möglichkeit der Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes bei einem Wertpapieraustausch unter Vorbehalt der Erfüllung der Anforderungen und des Ausschlusses von Betrug

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
canje de valoresreestructuración empresarialneutralidad fiscalmotivos económicos válidosaportación no dineraria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.5LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 80.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0587-24 9. Apr. 2024

Fusionsübernahme unter dem Regime der steuerlichen Neutralität möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónneutralidad fiscalmotivos económicos válidosventaja fiscalreestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 77
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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