Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Spar-Bemessungsgrundlage umfasst die Erträge aus beweglichem Kapital, wie Dividenden oder Lebensversicherungsleistungen, sowie Veräußerungsgewinne oder -verluste. Die Gewinne oder Verluste werden durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten ermittelt, wobei die der Transaktion inhärenten Kosten und Steuern abziehbar sind. Im Falle einer Liquidation von Gesellschaften ergibt sich der Veräußerungsverlust aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der Anteile und deren Liquidationsquote.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der allgemeinen Regeln des LIRPF (Einkommensteuergesetz für natürliche Personen) zur Ermittlung der Spar-Bemessungsgrundlage konstant. Die Auskünfte analysieren verschiedene Sachverhalte (Versicherungen, Dividenden, Immobilienübertragungen und Gesellschaftsliquidationen), behalten jedoch dieselbe Methodik zur Berechnung von Erträgen und Gewinnen bei. Es ist kein doktrinärer Wandel zu beobachten, sondern eine einheitliche Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften auf verschiedene Fälle.
Analyse auf Grundlage von 52 der 53 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. Juli 2026.