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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ergänzende Selbstveranlagung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 40 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Arbeitseinkünfte müssen dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem sie fällig waren. Wenn sie aufgrund von Umständen, die nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, zu einem anderen Zeitpunkt ausgezahlt werden, müssen ergänzende Selbstveranlagungen für das entsprechende Geschäftsjahr eingereicht werden. Diese Erklärungen unterliegen weder Sanktionen noch Verzugszinsen.

Die Position der DGT hat sich von der Konzentration auf die gerichtliche Rechtskraft der Forderung (2014) hin zur Anwendung einer allgemeinen Zurechnungsregel nach Fälligkeit (2021-2026) entwickelt. Das aktuelle Kriterium legt fest, dass bei Verzögerungen, die nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, die Lösung in der ergänzenden Selbstveranlagung ohne Strafen besteht.

Wendepunkte

  1. V0629-21

    Legt fest, dass bei der Vereinnahmung von Einkünften in Zeiträumen, die von deren Fälligkeit abweichen, sofern dies auf nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnende Ursachen zurückzuführen ist, ergänzende Selbstveranlagungen ohne Sanktionen oder Verzugszinsen einzureichen sind.

Analyse auf Grundlage von 38 der 40 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2135-25 11. Nov. 2025

Zuerkennung von Beträgen per Gerichtsurteil erfolgt im Jahr der Rechtskraft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoimputación temporalresolución judicial firmeautoliquidación complementariaintereses indemnizatorios LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0684-25 15. Apr. 2025

Aufstockung der Erbschaftsteuer erhöht Anschaffungskosten für die Einkommensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
autoliquidación complementariavalor de adquisiciónganancia o pérdida patrimonialimpuesto sobre sucesiones y donacionesvalor de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 35
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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