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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Proportionale Zuteilung — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Um das Sonderregime der vollständigen Spaltung anzuwenden, muss eine Aufteilung des gesamten Vermögens und eine proportionale Zuteilung von Werten an die Gesellschafter vorliegen. Wenn die Zuteilung proportional erfolgt, ist es keine Voraussetzung, dass die abgetrennten Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden. Das Regime findet keine Anwendung, wenn die Transaktion primär auf den steuerlichen Vorteil, Betrug oder Steuerhinterziehung abzielt.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben. Das Kriterium legt fest, dass die Proportionalität bei der Zuteilung von Werten die Notwendigkeit entfallen lässt, dass die abgetrennten Vermögenswerte Geschäftsbereiche sein müssen. Die Auskünfte bekräftigen die Anforderung gültiger wirtschaftlicher Gründe, um die Anwendung der Missbrauchsregelung zu vermeiden.

Analyse auf Grundlage von 14 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V2676-22 29. Dez. 2022

Vollständige Spaltung kann unter besonderen steuerlichen Bedingungen stehen, sofern LIS-Voraussetzungen und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalrégimen especialmotivos económicos válidosatribución proporcionalramas de actividad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º a)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1857-20 9. Juni 2020

Eine Gesamtabspaltung kann unter das Sondersteuerregime fallen, sofern die Anforderungen des LIS erfüllt sind und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalrégimen especialmotivos económicos válidosatribución proporcionalramas de actividad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0897-18 9. Apr. 2018

Gesamtauflösung kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern sie verhältnismäßig ist und triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalrégimen especialrama de actividadmotivos económicos válidosatribución proporcional LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1ºaLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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