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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht hotelgewerbliche touristische Unterkünfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Kehrtwende Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Vermietung von Wohnungen zu touristischen oder ferienbezogenen Zwecken wird der Gruppe 685 der „Nicht hotelgewerblichen touristischen Unterkünfte“ zugeordnet. Diese Klassifizierung findet Anwendung, unabhängig davon, ob zusätzliche Beherbergungsleistungen wie Reinigung oder Wäschewechsel erbracht werden. Der touristische Zweck der Vermietung ist ausschlaggebend gegenüber der Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen.

Die DGT ist von einer Unterscheidung zwischen der Vermietung von Wohnungen (861.1) und der Beherbergung (685) auf Basis der Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen zu der Feststellung übergegangen, dass der touristische Zweck der Vermietung der entscheidende Faktor ist. Derzeit verpflichtet die ferienbezogene Nutzung der Wohnung zur Anmeldung in der Gruppe 685, ohne dass Empfangs- oder Reinigungsdienste angeboten werden müssen.

Wendepunkte

  1. V0068-23

    Führt eine Änderung der Rechtsprechung ein, indem festgelegt wird, dass der touristische Zweck der Vermietung gegenüber der Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen Vorrang hat, um die Tätigkeit der Gruppe 685 zuzuordnen.

Analyse auf Grundlage von 20 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V0309-25 17. März 2025

Vermietung von Ferienwohnungen unterliegt der IAE als außerhotelische Beherbergung

SG de Tributos Locales
impuesto sobre actividades económicasalojamientos turísticos extrahoteleroshecho imponibletarifas del iaeservicios de hospedaje TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 78TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 89
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1129-22 20. Mai 2022

Vermietung von Wohnraum ohne Zusatzleistungen fällt unter die IAE-Kennnummer 861.1

SG de Tributos Locales
impuesto sobre actividades económicasalquiler de viviendasservicios de hospedajealojamientos turísticos extrahotelerostarifas iae Tarifas del IAE — RDLeg 1175/1990 art. regla 2ªTarifas del IAE — RDLeg 1175/1990 art. regla 4ª.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1651-18 12. Juni 2018

Vermietung von Ferienunterkünften ohne Hotelleistungen kann von der MwSt. befreit sein und als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung besteuert werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de capital inmobiliarioactividades económicasservicios de la industria hoteleraexención de IVAalojamientos turísticos extrahoteleros LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 21.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 21.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0730-16 23. Feb. 2016

Vermietung von Zimmern mit Zusatzleistungen fällt unter die IAE-Gruppe 685

SG de Tributos Locales
iaeservicios de hospedajealojamientos turísticos extrahotelerosservicios complementariosservicios de comedor Tarifas del IAE — RDLeg 1175/1990 art. Regla 4ª.2.FTarifas del IAE — RDLeg 1175/1990 art. Regla 8ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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