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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zolllager: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 24 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Ein Zolllager ist eine autorisierte Einrichtung zum Empfang, zur Lagerung und zum Vertrieb von Produkten, bei denen die Steuer mit ermäßigten Sätzen oder Befreiungen fällig wird. Der Status eines Zolllagers kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Tätigkeit darin besteht, das Produkt mit bereits fälliger und durchgereichter Steuer zu erwerben. Die Vorschriften über Verbrauchssteuern regeln die Figur der Handelsvermittler nicht.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der Kompetenzen und Pflichten des Zolllagers stabil. Im Laufe der Auskünfte wurde die Notwendigkeit spezifischer Genehmigungen für die Direktlieferung sowie die Unterscheidung zwischen Vermittlung und tatsächlicher Lieferung präzisiert. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine konstante Anwendung der Verbrauchssteuer-Vorschriften.

Wendepunkte

  1. V0360-15

    Legt fest, dass Verluste in Lager- und Transportprozessen als gerechtfertigt gelten, sofern sie die vorgesehenen gesetzlichen Prozentsätze nicht überschreiten.

  2. V2661-15

    Unterscheidet zwischen der Vermittlung, die keine Genehmigung erfordert, und der tatsächlichen Lieferung, die eine Tätigkeit als Einzelhändler oder Inhaber eines Zolllagers vorschreibt.

Analyse auf Grundlage von 22 der 24 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2416-24 26. Nov. 2024

Keine Genehmigung als Fiskal Lager erforderlich, wenn Gasöl A ohne Lagerung vertrieben wird

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuesto sobre hidrocarburosalmacén fiscalimpuestos especiales de fabricacióngasóleo arégimen suspensivo Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de Impuestos EspecialesReal Decreto 1165/1995, de 7 de julio, del Reglamento de los Impuestos Especiales
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0756-24 16. Apr. 2024

DGT nicht zuständig für die Einstufung von Tätigkeiten als Groß- oder Einzelhandel mit Kohlenwasserstoffen

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
almacén fiscalimpuestos especiales de fabricaciónhidrocarburosoperador al por mayordistribuidor al por menor Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de Impuestos EspecialesReal Decreto 1165/1995, de 7 de julio, por el que se aprueba el Reglamento de los Impuestos Especiales
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1623-21 28. Mai 2021

Keine Verpflichtung zur Übermittlung der Buchhaltung via SILICIE ohne CAE

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente
impuestos especialesgasóleosiliciecódigo de actividad y establecimientoalmacén fiscal Ley 38/1992, de IIEEReal Decreto 1165/1995, del RIE
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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